Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl am 8. März 2026

Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

1. Sponsor der politischen Werbung

2. Kontrollierende Einrichtung

3. Art der politischen Werbung

Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Bad Aibling.

4. Zeitraum der Veröffentlichung

15.12.2025 – 30.03.2026

5. Methode zur Berechnung der Beträge

Kosten basieren auf Rechnungen für Druck, Gestaltung, Material sowie ggf. Flächenmieten. Sachleistungen wurden mit marktüblichen Vergleichspreisen bewertet.

6. Zusammenhang der Werbemittel

Alle auf dieser Seite aufgeführten Werbemittel stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026.

7. Einrichtungen, die Werbemittel finanzieren

Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.

7.1.1 Aggregierter Betrag der einzelnen Werbemittel (inkl. Gestaltung, Druck und Verteilung)

Anzeigen: ca. 2.000 Euro
Plakate: ca. 1.500 Euro
Streuartikel: ca. 2.000 Euro
Außenwerbung (Auto): ca. 1.500 Euro
Flyer: ca. 3.000 Euro

7.1.2 Aggregierter Betrag der gesamten Kampagne

Gesamtkosten der unter Punkt 7.1.1 aufgeführten Werbemittel: 10.000 Euro

8. Verarbeitung personenbezogener Daten

Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

9. Meldung potenziell nicht konformer politischer Anzeigen

Verdachtsfälle können gemeldet werden unter: kontakt@fw-uewg-bad-aibling.de

10. Archivierung

Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.

Bad Aibling, im Dezember 2025

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